AGB

AGB

Die AGB für kundenspezifische Produkte gelten bei allen geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma radroo, Inhaber Dirk Müller e.K. , Marienstraße 15 , 36093 Künzell (im folgenden radroo genannt) und gegenüber Kunden (Verbrauchern als auch Unternehmern, respektive deren Unterscheidung jeweiliger Klausel), in aktuell gültiger Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von uns in schriftlicher Form.

1. Vertragsschluss

1.1. Die Konditionen für sämtliche Leistungen und Produkte von radroo sind freibleibend und unverbindlich. Angebote können auch befristet dargestellt werden. Dies gilt auch in elektronischer Form. Darstellungen an den Kunden stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht blei­ben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1.2. Mit Angebotsabgabe durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kundenformulares erklärt der Kunden als Auftraggeber den Auftragsbeginn. Designbearbeitungen und ggf. Größenanproben können beginnen. Artikel, Stückzahl, Größen, Design werden im Auftrag erfasst, nach Unterzeichnung und Posteingang (im Original) erfolgt die Rechnungsstellung gemäß Auftrag, nach Zahlungseingang erfolgt eine Auftragsbestätigung mit voraussichtlichem Lieferdatum von uns, und die Produktion wird freigegeben. Spätestens mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden gilt der Auftrag als validiert erteilt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Nach Eingang des kompletten Rechnungsbetrages des Auftrages erfolgt die Auslieferung.

1.3. Bei Stornierung des Auftrages nach Auftragsbeginn und vor Produktionsfreigabe werden Ihnen die bis dahin angefallenen Kosten der Auftragsabwicklung, wie Designbearbeitung, Erstellung von Farbvorlagen, Schnittmuster, Musterbereitstellungen etc. in Rechnung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Kosten in Höhe von 300,00 € brutto angefallen und werden Ihnen als Mindestbetrag in Rechnung gestellt.

2. Unterlagen

2.1. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich radroo das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die nicht als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns.

3. Widerrufsrecht

3.1. Verbraucher haben das Recht, auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3.2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenpezifikationen des Kunden angefertigt wurden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

4. Preise

4.1. Die auftragsbezogenden Preise sind bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Höhe enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird von radroo gegenüber Unternehmern in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2. Bei Verbrauchern, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist radroo berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern.

4.3. Bei Unternehmern, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

4.4. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Jeweilige Preise und Preisempfehlungen in allen Darstellungen verlieren mit Erscheinen neuer Preise und/oder nach Ablauf befristetet dargestellten Angeboten ihre Gültigkeit.

5. Zahlungsbedingung| Lieferung|Verzug

5.1. Verbraucher haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Unternehmen hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

5.2. Sofern Rechnungen von radroo an Kunden nicht bis zu der in der Produktionsfreigabe genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt radroo pauschal Mahngebühren von 5 EUR je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 

6. Erfüllungsort|Lieferzeit|Versand

6.1. Erfüllungsort für Lieferungen zwischen Unternehmen ist der Sitz von radroo, sofern nichts anderes vereinbart wird.

6.2. Lieferzeiten werden mit Auftragsbestätigung mitgeteilt und gelten ab Datum des Eingangs des Anzahlungsbetrages (Bestandskunden) oder Gesamtauftragswert (Neukunden)
6.3. Lieferungen werden versichert in Höhe des Auftragswertes der Artikel versendet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein gemäß des Auftrages beigefügt. Abweichend vom Auftraggeber gewünschte Lieferadressen müssen schriftlich vom Auftraggeber per Kundenformular schriftlich mitgeteilt werden.

6.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Ver­zug ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von radroo.

8. Sachmängel|Verjährung

8.1. Verbraucher haben bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. radroo ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.2. Unternehmern leistet radroo für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.3. Unternehmer müssen die Lieferung fristgerecht auf Qualitäts- und Stückzahlabweichungen untersuchen und radroo erkennbare Abweichungen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Anspruchs der Gewährleistung nicht gegeben. Verdeckte Mängel sind radroo innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erkenntnis schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige absenden. Unternehmer trifft die volle Be­weislast für sämtliche Voraussetzungen der Ansprüche, insbesondere für den Mangel selbst, für das Datum der Erkenntnis des Mangels und für die fristgerechte Anzeige des Mangels.
8.4. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Liefe­rung , gegenüber Unternehmer ein Jahr nach Liefe­rung der Ware. Bei gebrauchter Ware beträgt die Frist der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Lieferung der Ware.
8.5. Die Haftung von radroo nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.6. Ansprüche für Mängel an den Artikeln beziehen sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Ingebrauchnahme auf unsachgemäße Benutzung durch den Kunden oder Dritte, oder unsachgemäßer Aufbewahrung / Pflege beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.

8.7. radroo gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8.8. Geringe Farbabweichungen und geringe Größendifferenzen sind möglich und normal. Für geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Qualität, Materialstärke, Gewicht, Farbe, Design und sonstiger Beschaffenheit haften wir nicht. Sie sind zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere auch bei Farbabstimmungen zwischen Oberteilen und Hosen. Bei gleicher Farbanwendung bedingt durch die notwendige Verwendung verschiedenster Materialien. Das gleiche trifft auch auf alle unterschiedlichen Oberteile, Unterteile und components (Accessoires) zu.

9. Schutzrechte

9.1. Beauftragt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (z.B. Schriftzüge), versichert der Kunde gegenüber radroo, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Die Verantwortung, für die Verwendung von rechtlich geschützten Schriftzügen, Logos, Abbildungen, Slogans oder Designs trägt der Kunde.
9.2. Ansprüche des Kunden und Dritter aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist.

9.3. Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, seidenn, die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, insofern keine Haftung in diesen Bedingungen vorgesehen ist.

9.4. Beschriftungen, Abbildungen oder sonstige Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden, die die Privatsphäre Dritter verletzen, Pornographische Darstellungen enthalten, der Verbreitung von Propagandazwecken dienen oder die dazu auffordern, Straftaten zu begehen, werden von nicht angenommen.

9.5. Auf allen Bekleidungsstücken ist der Schriftzug "radroo" in Positionen & Größen automatisch standardisiert mindestens einmal platziert. Je nach Farbgebung der Bekleidung wird der Schriftzug in dunkelbraun/schwarz und/oder auf dunklem Untergrund in heller Schrift positioniert und dem finalen Design angepasst. 

10. Sonstige Haftung

10.1. radroo haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspart­ner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragsty­pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Referenznennung

11.1. radroo darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung eventuell geschützter Bezeichnungen oder Logos. radroo ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde darf die Nennung einschränken oder untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

12. Abtretungen | Aufrechnung | Zurückbehaltung

12.1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von radroo abtreten. radroo wird einer Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
12.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes berechtigt. Zurückbehaltungsrechte sind nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis selbst gestattet.

13. Gerichtsstand | Rechtswahl | Salvatorische Klausel

13.1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von radroo, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. radroo ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Restlichen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Bestimmungen eine unzumutbare Härte dar.

 

Änderungen und Druckfehler vorbehalten

Aktuelle Fassung: Stand 15..11..2014

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